Bildrechte ohne Kopfschmerzen

Bildrechte können einem den Tag so richtig versauen. Ein gutes Bild steht friedlich auf deiner Website. Und plötzlich liegt in deinem Postfach eine Forderung, weil der Nutzungszeitraum abgelaufen ist. Das ist nicht dramatisch, weil es böse Menschen gibt. Das ist dramatisch, weil es fast immer einfach nie sauber geklärt wurde.

Das Ziel dieses Beitrags ist simpel: Du sollst nach fünf Minuten wissen, was du als KMU klären musst, damit du Fotos und Videos rechtssicher nutzen kannst. Ohne Juristen-Deutsch. Ohne böse Überraschungen bei Inhalten, die schon länger im Einsatz sind.

Die einfache Lösung: «Full Buyout»

Am ruhigsten schläfst du, wenn du dir von Fotograf:in oder Videograf:in die uneingeschränkten Nutzungsrechte geben lässt, oft «Full Buyout» genannt. Das kann die Produktionskosten erhöhen. Dafür hast du später keinen Ärger mit Laufzeiten, Kanälen oder «das gilt nicht für Werbung».

Wir handhaben das in Produktionen seit Jahren so, weil es den Alltag einfacher macht. Wenn ein Full Buyout für euch nicht passt, kommt hier die praktische Version.

Zwei Fragen, die alles entscheiden

Fast jedes Thema rund um Nutzungsrechte lässt sich auf zwei Fragen reduzieren:

  1. Wer hat das Urheberrecht am Bild oder Video?

  2. Wofür dürft ihr es nutzen?

Wenn diese zwei Punkte schriftlich klar sind, bist du in den meisten Fällen safe.

1) Urheberrecht: Wem gehören die Bilder?

Grundregel: Wer das Foto oder Video macht, hat das Urheberrecht. Punkt. Auch wenn du die Produktion bezahlt hast.

Heisst: Du kaufst nicht «das Bild». Du kaufst das Recht, es zu nutzen.

Check: Habt ihr die Nutzungsrechte schriftlich vereinbart? Wenn nicht, ist das kein «vielleicht», sondern ein Risiko.

2) Nutzungsrechte: Was ist erlaubt?

Nutzungsrechte sagen dir, wo und wie du Fotos und Videos verwenden darfst. Klingt trocken. Ist aber pure Alltagspraxis.

a) Kanäle (Website, Social Media, Ads, Print)

Darfst du das Material nutzen auf…

  • Website

  • LinkedIn / Instagram / Social Media

  • Newsletter

  • Präsentationen / Offerten

  • Print (Flyer, Plakate, Broschüre)

  • Ads (bezahlte Kampagnen)

Warum das wichtig ist: Ads sind oft ein anderer Topf als organische Nutzung. Und genau dort knallt es gern.

b) Dauer (12 Monate oder unbegrenzt)

Wie lange darfst du es nutzen?

  • 12 Monate

  • mehrere Jahre

  • unbegrenzt

KMU-tauglich: Wenn du langfristig denken willst, handle bei den Urhebern ein «Full Buyout» aus.

c) Region

Nur Schweiz? Europa? Weltweit?
Klingt gross. Aber spätestens bei Social Media wird «regional» schnell unrealistisch.

d) Anpassungen

Darfst du…?

  • zuschneiden

  • Texte drüber legen

  • Farben anpassen

  • aus Fotos Videos machen (oder umgekehrt)

  • einzelne Frames aus Videos verwenden

Check: Wenn du Inhalte für verschiedene Formate brauchst (Website, Social, 9:16), sind Anpassungsrechte ein Muss.

3) Persönlichkeitsrechte: Dürft ihr Menschen zeigen?

Nur weil du ein Foto gemacht hast, heisst das nicht, dass du es einfach überall verwenden darfst. Sobald Menschen erkennbar sind, brauchst du in der Regel eine Einwilligung, besonders bei Werbung.

KMU-Klassiker: Mitarbeitende sagen ja zum Shooting, aber nein zum späteren Einsatz in Ads. Nicht aus Böswilligkeit. Einfach weil nie klar war, wofür es genutzt wird.

Praktischer Tipp:
Erstellt eine einfache Vorlage für eine Einwilligung («Model Release»). Wichtig:

  • Projekt/Verwendung nennen (Website, Social Media, Ads)

  • Laufzeit und Vergütung festhalten

  • Bei Minderjährigen unterschreiben die Erziehungsberechtigten (mit)

4) Musikrechte im Video: der schnelle Stolperstein

Video hat eine Extra-Falle: Musik.

«Ich nehme schnell den Song aus Instagram» ist oft der direkte Weg in Probleme, sobald du das Video für Ads nutzt oder ausserhalb der Plattform veröffentlichst. Manchmal reicht schon der Wechsel vom privaten Account zum Unternehmens-Account, damit es schwierig wird.

Regel: Nutze Musik, für die du die Rechte hast. Oder arbeite mit lizenzierten Musikbibliotheken. Und kläre, ob die Lizenz auch Werbung abdeckt. In der Schweiz kann dir die SUISA bei Musiklizenzen weiterhelfen.

5) Stockbilder: erlaubt heisst nicht passend

Stockbilder sind rechtlich oft sauber. Markenmässig sind sie es selten.

Wenn du Stock nutzt, dann als Ergänzung, nicht als Identität. Und nie dort, wo Vertrauen und Beweis zählen.

Die 60-Sekunden-Checkliste fürs nächste Briefing

☐ Wer ist Urheber: Fotograf:in / Videograf:in / Agentur / intern?
☐ Welche Kanäle: Website, Social Media, Newsletter, Print, Ads?
☐ Welche Dauer: 12 Monate oder unbegrenzt?
☐ Welche Region: Schweiz / weltweit?
☐ Darf bearbeitet werden: Crop, Text, Recut, Formate?
☐ Personen ok: Einwilligung vorhanden?
☐ Musik ok: Lizenz für den geplanten Einsatz?

Wenn du hier überall ein Häkchen setzen kannst, schläfst du deutlich ruhiger.

Bonustipp: der kleine Ordner-Trick

Lege pro Shooting in deiner Bildablage eine Textdatei ab: «Nutzungsrechte.txt».
Darin stehen: Kanäle, Dauer, Region, Anpassungen, Einwilligungen, Musik.
Das spart dir in zwei Jahren das grosse Rätselraten und den peinlichen Anruf bei der Agentur.

Bildrechte sind nicht nur Bürokratie. Sie sind Teil guter Markenführung. Denn nichts zerstört Rhythmus und Vertrauen so schnell wie Inhalte löschen, Posts zurückziehen, Kampagnen stoppen.

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